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Mitglied der Genossenschaft werden
Hier kannst Du Deinen Betritt zur Genossenschaft der Neuen Effeltermühle erklären.
Der Beitritt wird gültig, wenn die Genossenschaft in das Genossenschaftsregister eingetragen wurde. Dann ist auch die Einzahlung des Mitgliedsanteils fällig.
Die Mitgliedsanteile sind ein wichtiger Teil der Finanzierung des Vorhabens - wir freuen uns auch, wenn Du mehrere Anteile zeichnest - und damit die Zukunft der Mühle als Mitglied mitgestaltest.
Wichtig zur Nachschusspflicht. Der entsprechende Satz im Beitrittsformular ist gesetzlich vorgeschrieben und verweist auf unsere Satzung. Diese definiert, dass es keine Nachschusspflicht gibt.
Du kannst hier das Beitrittsformular als pdf ausdrucken und unterschrieben an uns zurücksenden
- oder das Online-Formular nutzen.
Beitritt zur Genossenschaft
Neue Effeltermühle eG iG
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